Montag, 30. Juli 2012

Anschreiben an alle Gerichte, Behörden, Polizei, Finanzämter etc.


Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat schon seit 1956 ohne Bestand – Alle Gesetze nichtig !


von Sich.-Ing.J.Hensel

Lug und Betrug am deutschen Volk seit über einem halben Jahrhundert

  • BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen
  • Neues Wahlgesetz nichtig
  • Altes Wahlgesetz nichtig
  • Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
  • Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung
  • IM ERIKA und ihre Schergen vom „Bundesverfassungsgericht“ an den Kanthaken genommen.
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig  sind. 

Leitsätze 
zum Urteil des 2. Senats vom 25. Juli 2012
- 2 BvF 311
- 2 BvR 2670/11
- 2 BvE 9/11
 

http://www.brd-schwindel.org/images/tagesschau-bverfg-wahlgesetz.jpg 

So zum Beispiel ist das  Richtergesetz, das BeurkundungsgesetzArbeitsgerichtsgesetz, das OWiG, dasStGB, das BGB, die ZPO und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker überhaupt nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag überhaupt hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und anderen Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !

Der Anwalt Lutz Schäfer zum Thema …

25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger!
Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müsste dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
Ganz einfach: Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war.
Was folgt daraus?
Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, dass eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!
Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!
Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.
Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, dass wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne dass sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.
Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:
RA Lutz Schaefer
Hauptstr.31
55469 Riegenroth
Telefon: 06766 – 960056
Telefax: 06766 – 960057
E-Mail: info@lutzschaefer.com
Und alle schauen zu: Amnesty International, Human Rights Watch und andere angebliche Menschenrechtsorganisationen. – Aber auch alle Gewerkschaften.
Jedenfalls  kommt ein schwergewichtiges Argument für das Bestehen von Scheinurteilen und nicht gesetzliche Richter hinzu, da beispielsweise das Richtergesetz, die ZPO, von einer “Scheinregierung” erlassen wurde, die hierzu keine Legitimation inne hatte.
Dies wird auch die Datenschützer freuen, da auch das katastrophale Meldegesetz nicht von einer Scheinregierung erlassen werden darf und kann !


Ähnliche Themen:


Quelle: http://www.brd-schwindel.org/bundesverfassungsgericht-brd-als-rechtsstaat-schon-seit-1956-ohne-bestand-alle-gesetze-nichtig/

Dienstag, 24. Juli 2012

Wollen Sie so weitermachen?




Oder wollen Sie etwas ändern?

Glauben Sie, daß Sie etwas ändern, wenn die Abscheulichkeiten nur per E-Post durch die Mailverteiler gesandt werden?

Auch Sie selbst müssen HANDELN, wenn sich etwas ändern soll!!!

Jeder kann handeln - auch wenn Sie der Meinung sind, daß der Einzelnen nichts dagegen tun kann. Denn das ist nicht wahr. Wir geben Ihnen die Antworten, was Sie selbst tun können, um hier Zustände nach Recht und Gesetz herzustellen.

Samstag, 21. Juli 2012

Widerstandsrecht - Darf ich?

Sie haben wieder einmal ein Vertragsangebot einer Behörde ohne rechtskräftige Unterschrift erhalten?

Dann haben Sie das Recht zum Widerstand!

Dieser Widerstand darf nicht in Schriftform mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift erfolgen, denn Ihre handschriftliche Unterschrift ist das gewünschte Ergebnis für die Behörden. Damit akzeptieren Sie das Ihnen zugesandte Vertragsangebot. Es ist dabei absolut unerheblich, ob Sie zu dem Vertragsinhalt in Widerspruch gehen oder ob Sie eine Zurückweisung an die Behörden senden. Auch die Missionierungsversuche mit seitenlangen Aufklärungen zur Rechtslage werden nichts ändern!

Sie haben unterschrieben - Der Vertrag ist somit akzeptiert!!!

1. Anweisung: Nicht auf die Schreiben reagieren!
2. Anweisung: Namen und Geschäftszeichen notieren für Strafanträge und Strafschadensersatzforderungen
3. Mustertext: Verbot zur Belästigung durch Behörden mit Kopie des Vertragsangebotes an die Behörde senden (Datum noch vermerken) - keine weiteren Erklärungen!!!
4. Anweisung: Bürgerwehr informieren, Gruppe aufbauen!

Folgende Ausführungen sind mit Hilfe der Bürgerwehr vor Ort im Falle eines Übergriffes vom Sprecher der Bürgerwehr an die Erfüllungsgehilfen anzutragen:

Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluß vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem Richter zu unterschreiben. Erst dadurch wird der Beschluß rechtskräftig. Der Nachweis dafür fehlt mir.
Ich möchte Sie also bitten, einen rechtswirksam unterschriebenen Beschluß anzufordern

Ohne Unterschrift sind Verwaltungsakte nichtig!
§ 44 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Nichtigkeit des Verwaltungsaktes  (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltunsakt nichtig,  2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.

„Paraphen“ sind keine rechtsgültigen Unterschriften!
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310) 

Rechtlich zwingende Grundlagen für die pers. Unterschrift finden sich in den § 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO, 37 III VwVfG!

Durch Ihr weiteres unrechtliches Vorgehen, kann ich bereits jetzt von meinem Widerstandsrecht Gebrauch machen.

Jeder hat ein Widerstandsrecht gegen Willkür gemäß Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz!

Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert.

In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Abs.1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung (Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verfassungs- und Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, freiheitliche demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt, steht aber unter absolutem Subsidiaritätsvorbehalt durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist, also von der staatlichen Gewalt kein wirksamer Widerstand gegen die Beseitigung der Verfassungsordnung mehr zu erwarten ist und alle von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsbehelfe keine Aussicht auf Erfolg bieten.

Hierzu: ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968:
“Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.”
“Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…”
“Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen  ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.”

Quelle: http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/05/17/widerstandsrecht-darf-ich/

Donnerstag, 19. Juli 2012

Mißbrauch des Haftbefehls


 "Die mächtigste Justiz sitzt in 32052 Herford / Westfalen"

In der ganzen BRD bedarf es eines Richters, um einen Haftbefehl zu erlassen, wo hingegen in Herford diese verantwortungsvolle Aufgabe eine kleine Rechtspflegerin übernimmt, die nun, um die Folgen des nichtigen Haftbefehls zu umgehen, auch nicht mehr unterschreibt.

Stellt sich die Frage, ob die Herren Richter ihrer Aufgabe überdrüssig sind, oder einfach nur weil die unteren Dienstränge über eine höhere Kompetenz verfügen, lassen wir mal dahingestellt sein.

Nicht nur, daß es im Zivilrecht überhaupt keine Haftbefehle gibt, sondern nur im Strafrecht, so findet sich in dem Haftbefehl nicht einmal ein Richter namentlich erwähnt.

Was ebenfalls interessant ist, daß dieser Haftbefehl bereits am 03.05.2012 ausgestellt wurde, damit bereits Wochen vor dem ersten persönlichen Kontakt und der dann avisierten Androhung zur Erzwingungshaft...

Aber um was geht es dabei überhaupt...?
Die Besitzerin eines Kleinwagens hat doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen, ihre gekaufte Parkzeit um 8 Min. zu überschreiten.
Die Wache am Parkautomat hat das natürlich pflichtbewußt direkt mit 5,- € Ordnungsstrafe geahndet.

In der Anlage findet sich dann auch eine kleine Visitenkarte...
Diese Karte wurde von dem PHK (Polizeihauptkommissar) D. zur ersten Kontaktaufnahme genutzt, wie auf der Rückseite zu lesen steht.
"Hallo Frau M., bitte melden Sie sich bei mir"

Da ein solches Vorgehen gegen alle gebotenen Regeln der Justiz und Verwaltung verstößt, wurde dieser Bitte nur zögerlich nachgekommen.
So stand denn erst einmal eine 3 wöchige Kur wegen eines Wirbelsäulenschadens im Vordergrund.
Aber wer da glaubt, er käme damit durch, der hat die Rechnung ohne den Supermann PHK D. gemacht (Name und Adresse des PHK sowie die Beweismittel sind der Redaktion bekannt).

Dieses mustergültige Genie der Herforder Polizei ließ dann auch am Morgen des 17. 07. 2012 Taten sprechen, als er mit 3 weiteren Kollegen und einem Schlosser im Schlepp, bei der Sünderin zu Hause zur Höchstform auflief.

Da ihm der Gebrauch eine Türschelle fremd zu sein schien, klopfte er vehement gegen die Wohnungstür und verlangte, die Tür zu öffnen, andernfalls müsse er sich mit Gewalt den Zutritt verschaffen. Als darauf nichts geschah, da die Sünderin gerade bei der Morgentoilette verweilte, kam der mitgebrachte Schlosser zum Einsatz.

Nachdem dem widerspenstigen Türschloß mit roher Gewalt der Garaus gemacht war, betraten 4 bewaffnete „Trachtenträger“ die Wohnung der allein lebenden Frau M.
Als sich in den Wohnräumen niemand befand, öffnete PHK D. todesmutig, mit einem Elektroschocker (?) in der Hand ganz vorsichtig die Tür des Badezimmers und sah hinein.
Da saß sie nun, mit einem Tee und einer Zigarette ganz in sich gekehrt in Erwartung der Dinge, die da kommen.

PHK D. forderte sie auf, sofort die Zigarette aus zu machen und heraus zu kommen. Wer weiß, vielleicht hatte er Angst mit der Zigarette verbrannt zu werden, denn schließlich arbeitet er im Bereich Gefahrenabwehr.

Mit den Worten "Ich hatte Ihnen Zeit zum Überlegen gegeben, was ist nun, zahlen Sie oder nicht? Ich zähle bis 5..."

Frau M. beugte sich der Übermacht der behandschuhten "Staatsgewalt" und zahlte die 5,- €.

Wie wir uns vorstellen können, werden sich die heroischen Helden der Herforder Polizei bei ihrer Rückkehr in die Wache gegenseitig auf die Schulter geklopft haben,- klasse gemacht Herr Kollege...

Gewiß findet ein solcher Einsatz mit nur 2 Wagen und 4 Mann um stolze 5,- € zu erbeuten, einen lobenswerten und ehrenvollen Eintrag in die jeweilige Personalakte aller Beteiligten.

Der Mann vom Schlüsseldienst darf aber auch nicht vergessen werden, denn ohne sein dazutun wäre diese völlig überzogene und zudem rechtlose Plünderung gar nicht möglich gewesen.

Denn bei all dem hier, sollten wir nicht vergessen:

1. Einen Haftbefehl gibt es nur im Strafrecht - OWiG Sachen gehören aber in das Zivilrecht
2. Ein Haftbefehl wird, wenn denn überhaupt, nur von einem Richter erlassen.
3. Ohne die richterliche Unterschrift darf ein Haftbefehl überhaupt nicht umgesetzt werden. (Der Haftbefehl ist so nämlich nicht rechtsfähig)
4. Eine Rechtspflegerin darf höchstens Rechnungen gegenzeichnen / ausstellen, aber gewiß keine Haftbefehle. Ist somit nicht rechtsfähig, erlangt so auch keine Rechtskraft
5. Eine avisierte Inhaftierung wie diese, verstößt gegen den IP66 Artikel 11 - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - in der BRD ratifiziert 1968
6. Die Polizisten sind keineswegs Beamte, sondern Privatpersonen. Dienstausweis = Dienstherr + weisungsgebunden - sie sind zudem verpflichtet, sich auszuweisen.
7. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) darf seit Nov. 2007 nicht mehr angewendet werden - siehe Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.).
8. Die Straßenverkehrsordnung darf seit 1990 nicht mehr angewendet werden - siehe Fußnote (Grundlage ist der Einigungsvertrag) - der bezieht sich aber auf den Art. 23 GG, der aber erloschen ist.

Damit haben wir alles in allem bei einer einzigen Handlung:
Hochverrat - Volksverhetzung - Falschbeurkundung - Nötigung - Rechtsbeugung - Hausfriedensbruch - Einbruch i. V. m. schwerer Sachbeschädigung - Erpressung - Plünderung - Androhen von Gewalt - Kriminelle Bandenbildung - negatives Interesse - Amtsanmaßung - Vorspielung falscher Tatsachen

Ein Psychiater würde dieses Vorgehen wohl als paranoide Schizophrenie bezeichnen und die Herrschaften direkt aus dem Verkehr ziehen, aber in der BRD-Justiz gibt es dafür den goldenen Gummiknüppel mit Eichenlaub - und vielleicht auch eine Gehaltserhöhung...!

Willkommen in der Justizdiktatur BRD…

weitergeleitet durch Olli

Anmerkung der Redaktion:
Das OWiG, die StVO und andere hier aufgeführte Gesetzeswerke sind wegen Verstoß gegen das Zitiergebot Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG für die BRD nichtig und damit nicht anzuwenden. Dies als Hinweis, da die Bediensteten der BRD ihren Diensteid auf das GG für die BRD abgelegt haben und man sich die Frage stellen sollte, ob nicht generell von einem Meineid ausgegangen werden sollte. 

Die Nichtigkeit einer Entscheidung ist jederzeit und von allen rechtsanwendenden Behörden (darunter auch Gerichten) von „Amtes“ wegen zu beachten. 

Die Polizei führt offenkundig "Amtshilfe" ohne Prüfung auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung durch, obwohl dies gemäß "Beamtengesetze" gefordert ist!!!

Freitag, 13. Juli 2012

Ihre Unterschrift


Die handschriftliche Unterschrift ist immer das "Zünglein an der Waage". Da es sich bei allen Behördenschreiben & Co. um Vertragsangebote seitens der Behörden handelt, braucht man einzig und allein Ihre handschriftliche Unterschrift, um Sie als natürliche Person haftbar zu machen. Die von den Behörden geschaffene fiktive juristische Person kann als Ding, Sache, Gegenstand (Definition juristische Person) selbst keine Unterschrift leisten. Sobald Sie diesen Part übernehmen, haben Sie die Haftung übernommen und den Vertragsinhalt akzeptiert.

Grundsätzlich ist zu raten, überhaupt nicht auf das Vertragsangebot zu reagieren, da es sich bei allen Schreiben um rechtswidrige Verwaltungsakte handelt. Schließlich geben sich alle Behörden und Institutionen als Körperschaften des Öffentlichen Rechts aus, was sie jedoch auf Grund der fehlenden Staatlichkeit gar nicht sein können. Nur von einem Staat kann eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts verliehen werden. Woher sollte also die Urkunde für diese Körperschaft kommen? Von einer nichtlegitimierten Regierung oder vielleicht sogar von der EU???

Wenn Sie bereits auf die Schreiben reagiert haben, ist das "Kind in den Brunnen gefallen". Der Behördenkrieg nimmt seinen Lauf. Man muß es also gleich beim ersten Schreiben abbiegen, ansonsten hat man verloren. Dabei hat man jedoch nur eine Chance, wenn man kein Personal mehr ist und somit den Sklavenstatus abgelegt hat, den man selbst mit Antrag zum Personalausweis beantragt und akzeptiert hat. Daß dieser Sachverhalt bei Beantragung des Personalausweises von den Behörden wissentlich unterschlagen wurde, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb geben ja auch immer mehr Menschen den Personalausweis zurück und machen eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person, denn die durch Antrag zum Personalausweis geschaffene juristische Person ist der Sklave der BRD und hat keine Rechte.

Es ist vollkommen egal, wie Sie auf Behördenschreiben reagieren, ob Widerspruch oder Zurückweisung, Sie akzeptieren generell mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift das Ihnen zugesandte Vertragsangebot. Da in unserem Land jede Behörde, jedes Gericht, Finanzamt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht arbeitet, benötigt man nur Ihre Unterschrift, um die gewünschten Geldeinnahmen (und nur darum geht es der BRD) zu requirieren. Ihre Unterschrift ist also das Mittel zum Zweck, Sie fertig zu machen.

Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt des ersten Schreibens von einer Behörde, unseren Mustertext "Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden" zu nutzen. Datum noch eintragen und mit einer Kopie des Behördenschreibens an die Behörde zurücksenden. Das können Sie per Fax veranlassen, um Kosten zu sparen (Faxbericht mit aufbewahren).

Die Mustertexte können Sie auch handschriftlich unterschreiben, da sich in diesem Text keine Verbindung zum Vertragsangebot entnehmen läßt.

Mit dem Mustertext "Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden" haben wir erfahrungsgemäß die größten Erfolge erreicht und nie wieder etwas daraufhin gehört. Die Behörden wissen vielleicht noch nicht so recht, wie sie darauf reagieren sollen.

Wenn es sich gar nicht vermeiden läßt und Sie zu einer Unterschrift unter ein Vertragsangebot (z.Bsp. Eidesstattliche Versicherung) gezwungen werden, empfehlen wir Ihnen, in Druckbuchstaben zu unterschreiben. Somit gehen Sie als natürliche Person (nur möglich, wenn Sie den Personalausweis zurückgegeben und eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person abgegeben haben) keine Haftung ein und akzeptieren nicht das zugesandte Vertragsangebot. Sie persönlich sind nicht die von den Behörden angeschriebene juristische Person! Sie haben auch nie einen Auftrag erteilt, daß diese juristische Person in Ihrem Namen agieren soll.

Sollte eine EV bereits bei Ihnen erpresst worden sein, muß zwingend ein sofortiger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei veranlasst werden. Ein Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit einer Strafanzeige, denn einer Strafanzeige muß nicht zwangsläufig nachgegangen werden. Wenn Sie die Vorgangsnummer zum Strafantrag haben, widerrufen Sie die EV. Damit wird bis zur Klärung das Verfahren als schwebend gehalten (zumindest sollte es nach rechtstaatlichen Grundsätzen so sein…). Die EV hat in einem schwebenden Verfahren keine Rechtskraft. Das geht jedoch nur in den üblichen Fristen.

Diese ganze Prozedur ist aber auch wieder mit Vorsicht zu genießen, da bekanntlich auch die Gerichte keine staatlichen Gerichte sind und somit keine Legitimation zur Rechtsprechung besitzen. Lassen Sie sich dennoch auf die Gerichte ein, so muß Ihnen klar sein, daß Sie sich dem "Kapitän" (Richter, Staatsanwalt etc.) und damit dem "Seerecht" unterwerfen und seiner Rechtsauffassung ausgeliefert sind und das muß nicht zwangsläufig heißen, daß Sie Recht bekommen, wo es Ihnen zusteht. Ein Richter darf bekanntlich Deutsches Recht (Reichsrecht) nicht anwenden, da er den Eid auf das Grundgesetz der BRD geschworen hat und somit nichtiges BRD-Recht anwenden oder besser gesagt, interpretieren muß. Mit der fehlenden Unterschrift bestätigt Ihnen ja auch jeder Richter, daß er oder sie die Verantwortung für die fehlende Rechtskraft der sogenannten Urteile / Bescheide oder was auch immer zur Täuschung im Rechtsverkehr Ihnen so alles zugesandt wird, nicht übernimmt.

Wenn also die Gegenseite nicht unterschreibt, was sollte Sie dann dazu zwingen, der Gegenseite die gewünschte Unterschrift zu gönnen???

Montag, 9. Juli 2012

Wo ist die Alternative?


Querköpfe leben entspannter und gesünder, weil sie sich nicht ständig damit überfordern, sich an alles und jedes anzupassen. So verhindern Sie unbewusst die übermäßige Bildung von Stresshormonen. Das schont Ihr Immunsystem. Diese Erkenntnis sollten sich viele von uns hinter den Spiegel stecken, da die meisten von uns glauben, es allen recht machen zu müssen - außer uns selbst. Ein gestörtes Wohlbefinden oder eine Krankheit bieten die Chance, mit dem bisherigen Leben aufzuräumen, Störendes zu beseitigen und inneren Frieden zu suchen. Doch es gehört enorm viel Mut dazu, seine eigenen Lebenslügen aufzudecken und alte Verhaltensmuster abzulegen. Ihr wichtigstes Rezept lautet dabei: Das zu tun, was Ihnen gut tut und was Ihnen Freude bereitet. Nehmen Sie sich wichtig! Sich selbst zu lieben ist in diesem Fall ausnahmsweise mal wichtiger als geliebt zu werden.

Wenn Körper und Seele in Not geraten, brauchen Sie nicht (nur) die Unterstützung von Ärzten und Therapeuten, sondern vor allem die von Ihrem inneren Heiler. "Kohärenz" lautet das Zauberwort: Das ist die Fähigkeit, in schwierigen Situationen die eigenen Ressourcen zu entdecken und zu mobilisieren. Dazu müssen Sie über ein Gefühl für Zusammenhänge (Kohärenz) des Lebens verfügen, das eine schützende und heilende Wirkung entfalten kann. Sie versuchen Ihr jeweiliges Problem in Ihren Lebenszusammenhang zu stellen, zu erklären, es in den Griff zu bekommen und einen tieferen Sinn darin zu sehen, der sie weiterbringen wird - trotz widriger Umstände. Dieses so genannte Kohärenzgefühl ist ein tief im Menschen verankertes Vertrauen darauf, daß das eigene Leben es unter allen Umständen wert ist, sich dafür zu engagieren. Manche Menschen sind generell besser in der Lage, ihre Widerstandsressourcen zu mobilisieren. Doch das Kohärenzgefühl leidet, wenn Ihr Organismus dauerhaft unter Stress steht. Dann verlieren Sie das Gefühl für den Sinn des Lebens.

Es ist also durchaus ratsam, ein Querkopf zu sein oder zu werden. Entdecken Sie doch einfach, daß es Ihnen absolut egal sein kann, was Andere über Sie denken oder tuscheln. Wer sollte Sie denn dazu zwingen können, Ihren wachen Geist an der großen schlafenden Masse auszurichten??? Es gelingt einem sowieso nicht, daß man ab einem bestimmten Grad der Bewusstheit über die großen Zusammenhänge in der Welt, in der Politik oder in der Wirtschaft, so weitermachen (weiterschlafen) kann, wie bisher.

Mit dieser Einsicht ist es auch nur noch ein kleiner Schritt, bis man aktiv den Weg beschreitet, um das erkannte Unrecht zu bekämpfen. Es sind bereits viele, sehr viele, die diesen Weg aktiv gehen. Nicht immer sind sie auf den ersten Blick ersichtlich. Viele von Ihnen halten sich mit ihrem Wissen bewußt zurück, um den Repressalien der bestehenden Diktatur mit Rücksicht auf die Familie zu entgehen.

Viele halten sich auch zurück, weil sie in diversen Gruppierungen, welche sich angeblich für eine Änderung der Zustände einsetzen wollen, regelrecht „verbrannt“ wurden und sich nun wie die verletzten Tiere zurückgezogen haben und enttäuscht und resigniert darauf warten, was hier noch so passiert. Sie verfolgen das Geschehen, legen aber Scheuklappen an, um sich selbst vor der nächsten möglichen Enttäuschung zu schützen.

An diese Menschen können wir nur appellieren:

Sie werden gebraucht!!!

Sie sind ein Teil des Fundaments, auf dem die Säulen für die Zukunft gebaut werden.

Wir brauchen jeden von Ihnen!

Sie sind wie die Vitamine, die der Körper braucht, um eine Krankheit zu überstehen.

Schenken Sie dem bestehenden System nicht mehr die große Aufmerksamkeit, die Sie ihm bis jetzt geschenkt haben. Eine Diktatur zieht ihr Spiel durch, bis es nicht mehr geht. Ihre Energie sind deren Vitamine. Es nützt nichts, wenn Sie Ihren persönlichen „Fall“ von Behördenkriminalität durch die Mailverteiler jagen. Damit kann Ihnen auch niemand helfen. Helfen kann es nur, wenn wir „Bewussten“ uns zusammenschließen und Wege gehen, die wirklich etwas bringen, um das System zu stoppen.
Viele Hilferufe erreichen uns auch aus den Reihen der jetzigen Exekutive. Die Polizisten haben längst das Unrecht erkannt, denn auch sie haben in ihrer Ausbildung die Grundlagen des Staatsrechtes absolviert und die aufklärenden Worte zur Rechtslage in diesem Land, welche von den BRD-Opfern bei Zwangsmaßnahmen in Richtung der Exekutive gehen, werden auch mehr und mehr hinterfragt und im privaten Bereich recherchiert. Doch sie sind als Befehlsempfänger von ihren Vorgesetzten abhängig. Es ist leicht gesagt, daß man ja mit dieser Erkenntnis den Beruf nicht weitermachen muß. Doch welche Alternative haben denn die Polizisten? In die freie Wirtschaft gehen und zugeben müssen, daß sich der einstige Traum vom Beruf als Polizist in einen Alptraum verwandelt hat? Wie oft werden wir darum gebeten, diesen Menschen einen Ausweg zu nennen und sie wären sofort weg. Weg vom Unrecht, weg vom ewigen Streben nach dem nächst höheren Rang, damit man nicht als Loser dasteht, der es zu nichts gebracht hat. Ja soweit ist es schon. Keiner soll denken, daß man in diesen Kreisen nicht seinen Verstand benutzen kann. Es fehlt nur die Alternative.

Doch fehlt sie wirklich???
Ist sie nicht schon längst im Werden???

Freitag, 6. Juli 2012

Das Tatmotiv ist klar


Am 4. Juli 2012 hat sich das Ereignis ergeben, welches auf Grund der Ignoranz und den kriminellen Machenschaften der Behörden, Gerichte, Gerichtsvollzieher und Polizei nur eine Frage der Zeit war.

Die Zwangsmaßnahme eines Gerichtsvollziehers eskalierte, weil sich ein Bürger auf die widerrechtlichen Aktionen berief und von den Beteiligten Machtausübern nicht gehört wurde. Es wurde, wie immer in diesen Fällen, die Macht des Stärkeren praktiziert. Und diese Macht liegt im Allgemeinen nicht beim einzelnen Bürger.

Doch diesmal hat ein Opfer der BRD-Behörden, welche sich nachweislich an nicht mehr existierende Gesetze halten, den Spieß umgedreht. Er hat die Macht und sein Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes in seine Hände genommen. Das Ergebnis sind 5 Tote.

Dieses dramatische Ereignis war es den Medien nicht einmal wert, in den Nachrichten zur Hauptsendezeit erwähnt zu werden. Wer logisch denken kann, den wundert dies nicht.

Millionen von Menschen wissen, daß im April 2006 mit dem Bundesrechtsbereinigungsgesetz (1. BMJBBG) zusätzlich zur Außerkraftsetzung der ZPO, GVG und StPO auch durch folgende Artikel Gesetze gelöscht wurden:

Artikel 53:  Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des 
Beurkundungsgesetzes und zur Umwandlung des Offenbarungseides in eine Eidesstattliche Versicherung

Artikel 55:  Aufhebung der Verordnung über die Vollstreckung landesrechtlicher Schuldtitel

Artikel 56:  Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der 
                    Zwangsvollstreckung

Es gibt kein einziges Recht, welches die Behörden, Gerichte und Gerichtsvollzieher zur Zwangsversteigerung der Immobilie berechtigt hätte. Doch wieder einmal wurde dies zur Vernichtung der Existenz von Menschen unseres Landes durchgezogen. Das Auftauchen des Gerichtsvollziehers mit dem neuen „Besitzer“ der Immobilie führte bei dem Opfer der BRD-Behörden zur Eskalation. In seiner Verzweiflung, daß all sein Kampf um Aufklärung zur wahren Rechtslage umsonst war und mit Hinblick auf das jahrelange Schaffen für das eigene Heim, in dem die Familie nur glücklich und zufrieden leben wollte, jedoch von Kriminellen daran gehindert wurde, zog er die Waffe.

Fünf Menschen mußten sterben, weil hier eine menschenverachtende Diktatur besteht und weil Behörden, Gerichte und Gerichtsvollzieher nicht daran interessiert sind, die bereits im Jahre 2006 abgeschafften Gesetze zu beachten. Keiner von denen hat noch eine Berechtigung, seinen Dienst auszuführen und Gelder einzunehmen, die ihm auf Grund der abgeschafften Gesetze nicht mehr zustehen. Bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht wurde die Abschaffung der Gesetze bestätigt und es wurde auch von den Ministerien der Justiz bestätigt, daß sich die Behörden und Institutionen an die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu halten haben. Doch dies interessiert die Behörde, Gerichte und Gerichtsvollzieher sowie deren Handlanger in keinster Weise, sie machen einfach in gewohnter Manier weiter. Es ist unglaublich, mit welcher Impertinenz hier gegen die Bürger und damit auch gegen diejenigen, welche den Behördenmitarbeitern das Gehalt erwirtschaften, vorgegangen wird.    

Ein altes Sprichwort sagt: „ Der Krug geht solange zu Wasser, bis er bricht“.

Nun ist es passiert. Und die Medien wissen nicht, wie sie es erklären sollen. Sicher wird nun wieder eine Welle der Forderungen zu einem strengeren Waffenrecht folgen. Das ist ja nichts Neues. Was sollte man da oben auch anderes aus dem Vorfall lernen und beschließen. Die da oben leben und ergötzen sich ja an dem Leid, was hier den Menschen unseres Landes angetan wird. Natürlich wird man das wieder hinter einer Maske des Entsetzens verstecken.

Karneval des Grauens, inspiziert von oben!

Wie hätte dieser Vorfall verhindert werden können? Diese Frage wäre sicherlich sinnvoller als über ein strengeres Waffenrecht nachzudenken.

Daß in unserem Land keinerlei rechtliche Grundlagen für jegliche Abgaben oder Zwangsmaßnahmen bestehen, muß nicht mehr diskutiert werden. Die Menschen schicken die rechtliche Aufklärung doch nicht zum Spaß in die Behörden oder an Gerichte und Gerichtsvollzieher. Sie leiden auch nicht an Langeweile und es liegt schon gar kein Sinn darin, sich mit Behörden anzulegen, wenn es keinen Grund dafür geben würde. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Doch lesen allein reicht nicht. Es muß auch gehandelt werden, wenn man schon erkannt hat, daß Millionen von Menschen Recht haben, wenn sie sich gegen Unrecht wehren!

Hätte der Vorfall vielleicht verhindert werden können, wenn unbeteiligte Dritte sich zwischen BRD-Opfer und den Machtausübern gestellt hätten, um in ruhiger und sachlicher Art und Weise den Gerichtsvollzieher zur Umkehr zu bewegen, damit erst einmal ein von einem gesetzlichen Richter unterschriebenes Urteil eingeholt werden kann? Es gibt kein einziges Gesetz, welches ausweist, daß eine Maßnahme auf Grund der Abgabenordnung oder eine Zwangsmaßnahme ohne Unterschrift des gesetzlich Verantwortlichen (und das sind keine Justizbeschäftigten oder Angestellten) ausgeführt werden darf.

Das ist so und das bleibt so. Es ist Unrecht!! Und die Menschen unseres Landes werden es sich nicht mehr gefallen lassen. Wie viele Menschen sollen noch zu Tode kommen, nur weil man das in den Behörden nicht hören will. Diese 5 Toten gehen auf Euer Konto! Ihr in den Behörden seid schuld am Tode dieser Menschen. Es hätte verhindert werden können, wenn Ihr Euch an die rechtlichen Grundlagen gehalten hättet, die jedem Menschen hier zur Einsicht zur Verfügung stehen und die Euch tagtäglich von Millionen von gerechtigkeitsfordernden Menschen zugesandt werden.

Das Faß der Zumutbarkeit ist nun übergelaufen, der Krug ist gebrochen.

Unsere erste Bürgerpflicht ist nun, solche Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Wir werden uns als Vermittler zwischen die Fronten stellen und das Recht einfordern, was der Einzelne von den Behörden nicht erhält. Wir werden die Masse sein, die der Einzelne nicht sein kann. Wir werden die Willkür und das Unrecht aushebeln, um genau das zu vermeiden, was unbedingt vermieden werden muß. Nämlich die Macht des Stärkeren, welche sich nicht auf Recht und Gesetz beruft, sondern zum Schaden des Volkes und somit gegen jeden geleisteten Diensteid verstößt!

Mittwoch, 4. Juli 2012

Offenkundige Fakten zur BRD


Zur Info über die rechtliche Lage in der BRD

Hintergründe:

1. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach der Rittersturzkonferenz und den Koblenzer Beschlüssen ein Provisorium auf Zeit. Das steht im November 2011 auf den Seiten des Bundestages!
2. Verfassungsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid, Leiter des Parlamentarischen Rates zur Formulierung des Grundgesetzes: “Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten…” Film auf Youtube
3. Das “Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland” wurde von den Alliierten genehmigt, es gibt dazu ein Genehmigungsschreiben. Darum heißt es auch nicht “Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland”.
4. “Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Ministerium des Inneren Bayern, erster Absatz!
5. Das Grundgesetz (Abkürzung “GG“)ist, entgegen der Aussage der BRD-Politiker und der Medien, keine Verfassung, steht so im Grundgesetz Artikel 146. Angesichts von 58 Änderungsgesetzen seit 1949 und 138 Änderungen seit 1949 wäre dies, genauso wie die Begriffe “Besatzung” oder “Friedensregelung” längst entfallen.
6. Das klingt absolut verrückt, ist aber wahr: Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD – in Verbindung mit Artikel 116 Grundgesetz – hieß bis 1999 noch Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz und wurde umbenannt. Die Deutsche Staatsangehörigkeit der BRD (die ja. s. oben, kein Staat sondern nur ein Provisorium auf Zeit ist) bezieht sich aufs Dritte Reich, Beweis:
Zitat:

Fußnote
Buchstabenabkürzung eingef. durch Art. 1 Nr. 1 G v. 15.7.1999 I 1618 mWv 1.1.2000

Die Bedeutung der Begriffe “Reichs- und Staatsangehörigkeit” im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der “Reichsangehörigkeit” ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die “Reichsangehörigkeit” vermittelnde “Staatsangehörigkeit” in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden
Zitat Ende…

Hier taucht die Frage auf, ob es besser ist, sich auf das 3. Reich und die Deutsche Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler (der die Einzelstaaten des früheren Reiches auflöste, so daß es nur noch eine Staatsangehörigkeit geben konnte) zu beziehen, oder auf die Reichs- und Staatsangehörigkeit von 1913 vom Kaiser Wilhelm. Für die BRD scheint das Ersteres zu sein. Ferner heißt die Internet-Adresse “rustag” und nicht “stag”, Ersteres bedeutet “Reichs – und Staatsangehörigkeitsgesetz“, und das Zweite wäre die korrekte Abkürzung für “Staatsangehörigkeitsgesetz“.
7. Wir haben keine Staatsgerichte in der BRD, denn § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes/GVG, wurde durch das Vereinheitlichungsgesetz” am 20. September 1950 aufgehoben.
In § 15 GVG stand vorher dieser Inhalt.
Daß § (Paragraph) 15 der Gerichtsverfassung gelöscht, und somit die Handlungsgrundlage der Gerichte entfernt wurde (nach Völkerrecht), sieht man z. B. unter Dejure.org.
Ohne Staatsgerichte gibt es nur Privat- oder Ausnahmegerichte, Ausnahmegerichte sind auch nach Artikel 101 Grundgesetz verboten, wir werden unserem gesetzlichen (dem uns gesetzlich zustehenden) Richter entzogen!
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum wir einen Personalausweis und keinen Personen- oder Menschenausweis haben?
Wenn die BRD kein Staat ist, und Gerichte Privatgerichte sind, dann sind wir Angestellte der BRD? Personal?
Mit Personal werden die in jeder Art von Organisationen in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung gegen Entgelt eine Arbeitsleistung erbringen” – so Wikipedia
8. Auf der Seite des Bundestages steht beim Impressum eine Unternehmens-Steuer-Nr. (USt.-Id.-Nr, Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) also ob der Bundestag ein Unternehmen wäre. Ist er auch! Der Bundeskanzler der BRD leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer Geschäftsordnung (statt Regierungsordnung!) nach Artikel 65 Grundgesetz! Weil die BRD kein Staat ist, und die Grundlage der BRD, nach der Vereinigung der beiden Besatzungszonen , aufgelöst wurde – Geltungsbereich des Grundgesetzes, Artikel 23, obwohl die Entsendung der Bundes- und Landtagsabgeordneten nach Artikel 144 genau darauf verweist (Zufall? *lach* nee), und Artikel 146 sagt “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt…”. Da das Deutsche Volk unfrei und (auch nach Karte) nicht wirklich vereint ist, und das Grundgesetz nach Artikel 146 erst danach gilt, ist somit doppelt bewiesen, daß die BRD keine Handlungsgrundlage mehr hat!
9. Mit dem Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich der Justiz, Gesetz Nr. 1 und 2, auch 1. BMJBBG und 2. BMJBBG, wurde wieder offiziell Besatzungsrecht eingeführt, und im Bundesgesetzblatt, dem Gesetzesverkünder für Jedermann und -frau, einfach zu beziehen oder unter www.bundesgesetzblatt.de unter “Bürgerzugang” einzusehen, verkündigt. Es hob Gesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht wieder auf, aktivierte sie also wieder (doppelte Verneinung), entfernte das Saarland aus der BRD, und sagte klar, daß der Überleitungsvertrag, insbesondere Artikel 2 Absatz 1, wieder offiziell gelte. Das Bundesinnenministerium der Justiz bestätigte das in einem Schreiben zum März 2011!

Das sind einige der Fakten! Es gibt noch mehr zu dem Thema!


vorhandene Besatzungszonen der BRD 1947

Ein Klick darauf öffnet das große Bild!

Das sind die vorhandenen Besatzungszonen der BRD. Man sieht deutlich die weißen Gebiete, das sind die nach dem 2. Weltkrieg unter polnische und russische Verwaltung gestellten Gebiete des Dritten Deutschen Reiches, die nach dem Grundgesetz Artikel 116 und Militärregierungsgesetz Nr. 52, Artikel VII, 9 e, in den Grenzen vom 31.12.1937 so derzeit bestimmt sind.

Artikel im Original unter: https://deinerechte.wordpress.com/2011/10/17/offenkundige-fakten-zur-brd/